-- WEBONDISK OK --

1 Allgemeines

Anwendungsbereich
Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) vom 9. September 1965 stellt die gesetzliche Grundlage für geschaffene Leistungen und Werke dar, soweit sie verbreitet und genutzt werden. In der digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft ist dies von besonderer Bedeutung. Geregelt sind das Verhältnis zwischen Schöpfer und Werkvermittler, der Wettbewerb der Verleger und Produzenten untereinander sowie der Umgang mit geschützten Werken durch die Nutzer. Europäisches und internationales Recht gewinnen zunehmend an Bedeutung. Es erfolgte 2003 (1. Korb) eine Anpassung an die EU-Richtlinie 2001/29/EG, die zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft erlassen wurde. Im Jahr 2008 (2. Korb) ist das zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft in Kraft getreten. Ergänzt wird das UrhG durch das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), das Wahrnehmung von Nutzungsrechten, Einwilligungsrechten und Vergütungsansprüchen regelt.
Gegenstand des Urheberrechts
Das Urheberrecht ist das Recht zum Schutz der Urheber schöpferischer Werke auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Geschützt werden die Urheber nicht als Person, sondern in Bezug auf ihre Werke (§ 1 UrhG). Wesentlich ist, dass es sich um menschliche Handlungen, d. h. persönliche, geistige Schöpfungen, handeln muss, im Gegensatz zu gewerblichen Schutzrechten. Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. dem Wettbewerbsrecht, bleiben unberührt. Zu den urheberrechtlich geschützten Werken zählen auch Computerprogramme und Datenbanken.
Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werks, § 7 UrhG. Ein Urheber hat grundsätzlich das ausschließliche Recht an seinem Werk, sei es ein Text, Bild, Computerprogramm, Musikstück, Gemälde, Foto oder Film. Mit der zunehmenden Digitalisierung kommt diesem Immaterialgüterrecht eine besondere Bedeutung zu, da sich digitale Güter besonders leicht vervielfältigen und verbreiten lassen.

Weiterlesen und den „Information Security Management“ 4 Wochen gratis testen:

  • Das komplette Know-how in Sachen Informationssicherheit und Datenschutz
  • Zugriff auf über 230 Fachbeiträge und 210 Arbeitshilfen
  • Onlinezugriff – überall verfügbar


Sie haben schon ein Abonnement oder testen bereits? Hier anmelden

Ihre Anfrage wird bearbeitet.
AuthError LoginModal