06224 Das Smartphone zur Zutrittsregelung
Aktuelle Smartphones reichen mittlerweile an die Rechenpower und die Funktionalität von Desktop-PCs heran, sind über Mobilfunk und Datennetze nahezu überall erreichbar sowie online angebunden und verfügen mit WLAN, Bluetooth und NFC über weitere Schnittstellen für die bequeme drahtlose Kommunikation. Das sind ideale Voraussetzungen, nicht nur um unser Leben zu Hause mit Heizung, Klima, Telefonanlage, Beleuchtung, Musik, elektrischer Zahnbürste usw. zu nutzen, zu steuern und zu überwachen. Es weckt auch den Wunsch, das Smartphone zur Zutrittsregelung im betrieblichen Alltag einzusetzen.
Der Beitrag zeigt mögliche Anwendungs- und Einsatzmöglichkeiten und technische Lösungsansätze von Smartphones für die Zutritts- und Zufahrtskontrolle auf. Es werden die Möglichkeiten und Grenzen der einzelnen Übertragungstechniken wie GSM, SMS, WLAN, Bluetooth und NFC sowie der Einsatz von Cloud-basierten Anwendungen ausführlich dargelegt. Dabei weist der Autor sowohl auf die Chancen als auch auf die Risiken und ungelösten Fragestellungen bei der Nutzung von Smartphones zur Zutrittskontrolle hin. von: |
1.1 Nutzungsmöglichkeiten
Smartphones – häufig immer noch als Handy bezeichnet – sind internetfähige Mobiltelefone, die zunehmend als multifunktionale Terminals für unterschiedliche Anwendungen genutzt werden. Beim Einsatz in der Zutrittskontrolle (ZK) soll das Handy den klassischen Identträger ersetzen und als mobiler Türöffner verwendet werden.
Randbedingungen für den Einsatz
Da die Art und Weise der Zutrittskontrolle mitbestimmungspflichtig ist und nicht jeder Mitarbeiter bereit ist, sein privates Handy dafür zu nutzen, dürfte der Einsatz nicht für alle Firmen und Benutzerkreise geeignet sein. Deshalb werden solche Lösungen eher von Firmen für Nischenanwendungen angeboten. Anbieter solcher Systeme argumentieren gerne mit dem Slogan: „Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Handy vergessen wird, ist geringer als bei einem Ausweis oder anderen Identträgern.” Das Gegenargument lautet: „Biometrische Merkmale wie Iris, Finger oder Venen hat man ganz bestimmt immer bei sich und die Handhabung ist meist sicherer und bequemer.” In Zukunft kann sich allerdings die Verbreitung der Zutrittskontrolle mit Smartphones verändern, abhängig von der Einführung von Standards sowie privater Anwendungen, z. B. Payment.
Da die Art und Weise der Zutrittskontrolle mitbestimmungspflichtig ist und nicht jeder Mitarbeiter bereit ist, sein privates Handy dafür zu nutzen, dürfte der Einsatz nicht für alle Firmen und Benutzerkreise geeignet sein. Deshalb werden solche Lösungen eher von Firmen für Nischenanwendungen angeboten. Anbieter solcher Systeme argumentieren gerne mit dem Slogan: „Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Handy vergessen wird, ist geringer als bei einem Ausweis oder anderen Identträgern.” Das Gegenargument lautet: „Biometrische Merkmale wie Iris, Finger oder Venen hat man ganz bestimmt immer bei sich und die Handhabung ist meist sicherer und bequemer.” In Zukunft kann sich allerdings die Verbreitung der Zutrittskontrolle mit Smartphones verändern, abhängig von der Einführung von Standards sowie privater Anwendungen, z. B. Payment.
Übertragungstechniken
Die heute verfügbaren Übertragungstechniken sind fast alle ausgereift, die Lösungen sind mehr oder weniger sicher und die Systemkosten können je nach Einsatzart deutlich niedriger liegen als bei den etablierten ZK-Lösungen. Bei einem heute handelsüblichen Smartphone stehen prinzipiell folgende Verfahren für einen Einsatz in der Zutrittskontrolle zur Verfügung:
Die heute verfügbaren Übertragungstechniken sind fast alle ausgereift, die Lösungen sind mehr oder weniger sicher und die Systemkosten können je nach Einsatzart deutlich niedriger liegen als bei den etablierten ZK-Lösungen. Bei einem heute handelsüblichen Smartphone stehen prinzipiell folgende Verfahren für einen Einsatz in der Zutrittskontrolle zur Verfügung: