07218 Cookie-Pop-ups und das TTDSG
Der Beitrag thematisiert sogenannte Cookie-Pop-ups und gibt Tipps für die Praxis. Cookie-Pop-ups sind Einwilligungsabfragen und werden als universelle Helfer angesehen, obwohl sie nur einen Teil der rechtlichen Pflichten von Telemedienanbietern erfüllen wollen, können oder sollen.
Im Beitrag lernen Sie das TTDSG und dessen Auswirkungen auf Cookies kennen. Dabei werden gängige Missverständnisse über Cookies aufgeklärt und die Zustimmungspflicht für Cookies und die Grenzen von Cookie-Blockern erläutert. Arbeitshilfen: von: |
1 Einleitung
Seit Ende 2021 gilt das TTDSG. Mit diesem Gesetz ist unter anderem die ePrivacy-Richtline der EU in nationales Recht umgesetzt worden. Das TTDSG regelt insbesondere, wann Cookies einwilligungsfrei sind. Das TTDSG ist ein Sondergesetz zur DSGVO, das bei Endgerätezugriffen Vorrang vor den allgemeinen Datenschutzbestimmungen der DSGVO hat. Während das TTDSG die Speicherung und das Auslesen von Cookies regelt, regelt die DSGVO die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Cookie-Werten.
Was sind Cookies?
Cookies sind Daten, die im Endgerät des Nutzers abgelegt werden, wenn der Nutzer, mithin der Besucher der Webseite, mit seinem Browser eine Webseite aufruft, die Cookies verwendet. Diese Daten können durch Interpretation, die der Datenverarbeiter vornimmt, zu Informationen werden. Das TTDSG unterscheidet bei Cookies und anderen Endgerätezugriffen nicht, ob es sich um personenbezogene Daten handelt.
Cookies sind Daten, die im Endgerät des Nutzers abgelegt werden, wenn der Nutzer, mithin der Besucher der Webseite, mit seinem Browser eine Webseite aufruft, die Cookies verwendet. Diese Daten können durch Interpretation, die der Datenverarbeiter vornimmt, zu Informationen werden. Das TTDSG unterscheidet bei Cookies und anderen Endgerätezugriffen nicht, ob es sich um personenbezogene Daten handelt.
First-/Third-Party-Cookies
Cookies entstehen immer dann, wenn eine Webseite diese selbst verwendet. Ein Beispiel ist ein Cookie, das die Spracheinstellung einer mehrsprachigen Webseite abspeichert. Solche direkt von einer besuchten Webseite genutzten Cookies werden als First-Party-Cookies bezeichnet. Dem gegenüber stehen Third-Party-Cookies, die von eingebundenen Drittdiensten (Plug-ins) verwaltet werden. Cookies werden in einer vom jeweils genutzten Browser frei wählbaren Weise im Endgerät des Nutzers gespeichert. Typischerweise wird dafür eine schlanke Datenbank verwendet. Früher kamen häufig Textdateien zum Einsatz.
Cookies entstehen immer dann, wenn eine Webseite diese selbst verwendet. Ein Beispiel ist ein Cookie, das die Spracheinstellung einer mehrsprachigen Webseite abspeichert. Solche direkt von einer besuchten Webseite genutzten Cookies werden als First-Party-Cookies bezeichnet. Dem gegenüber stehen Third-Party-Cookies, die von eingebundenen Drittdiensten (Plug-ins) verwaltet werden. Cookies werden in einer vom jeweils genutzten Browser frei wählbaren Weise im Endgerät des Nutzers gespeichert. Typischerweise wird dafür eine schlanke Datenbank verwendet. Früher kamen häufig Textdateien zum Einsatz.