1 Allgemeines
Anwendungsbereich
Das Strafrecht hat die Aufgabe, das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die für ein Zusammenleben unbedingt erforderlichen Voraussetzungen zu schützen. Seine Aufgabe ist es, die soziale Ordnung vor beträchtlichen Störungen zu schützen und sozial schädliches Verhalten zu bekämpfen. Maßgeblich ist der sozial schädliche Charakter eines Verhaltens. Verstöße gegen Moralauffassungen, Lügen, Bosheiten und Gemeinheiten werden vom Strafrecht nicht erfasst.
Das Strafrecht hat die Aufgabe, das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die für ein Zusammenleben unbedingt erforderlichen Voraussetzungen zu schützen. Seine Aufgabe ist es, die soziale Ordnung vor beträchtlichen Störungen zu schützen und sozial schädliches Verhalten zu bekämpfen. Maßgeblich ist der sozial schädliche Charakter eines Verhaltens. Verstöße gegen Moralauffassungen, Lügen, Bosheiten und Gemeinheiten werden vom Strafrecht nicht erfasst.
Rechtsgüter
Zu Rechtsgütern und vom Strafrecht geschützt werden die Voraussetzungen, die für Menschen zur Existenz und Selbstentfaltung in einem Gemeinwesen erforderlich sind. Zu nennen sind Leben, Freiheit und staatliche Ordnung.
Zu Rechtsgütern und vom Strafrecht geschützt werden die Voraussetzungen, die für Menschen zur Existenz und Selbstentfaltung in einem Gemeinwesen erforderlich sind. Zu nennen sind Leben, Freiheit und staatliche Ordnung.
Schutz durch Strafe
Strafe ist das Mittel des Strafrechts. Strafe richtet sich auf die beiden Ziele, bereits stattgefundene Rechtsverletzungen zu ahnden und künftig zu befürchtende Rechtsverletzungen zu verhindern.
Strafe ist das Mittel des Strafrechts. Strafe richtet sich auf die beiden Ziele, bereits stattgefundene Rechtsverletzungen zu ahnden und künftig zu befürchtende Rechtsverletzungen zu verhindern.