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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Teil 1 und 2
Das neue BDSG besteht aus vier Teilen. Bezogen auf die Regelungen der DSGVO und die Umsetzung der in dieser enthaltenen nationalen Öffnungsklauseln sind nur die Teile 1 und 2 (§§ 1–44) von Bedeutung. Die Teile finden Sie in der beigefügten PDF im Volltext.
Zum Kapitel: Kurzhinweise: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

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