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Aushang „Vollständiges Informationsblatt zur Videoüberwachung”
Aufgrund des großen Umfangs der verpflichtend bereitzustellenden Informationen bietet es sich an, die Hinweis- bzw. Informationspflicht gestuft umzusetzen. Ein solches Vorgehen wird auch von den Datenschutzaufsichtsbehörden akzeptiert. Danach müssen die wichtigsten Informationen zur Videoüberwachung und zum Verantwortlichen mit einem Hinweisschild gegeben werden (erste Ebene), während die weiteren obligatorischen Angaben auf anderem Wege (zweite Ebene) gemacht werden können. Ein vollständiges Informationsblatt zur Ergänzung des Hinweisschildes bei einem gestuften Vorgehen kann auf zweiter Ebene nach Ansicht der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden so aussehen, wie in der für Sie vorbereiteten Arbeitshilfe. Sie ist zur Auslage oder zum Aushang im Format A3 vorbereitet.
Zum Kapitel: Videoüberwachung durch Private – Teil 1

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