6 Fazit
Wie aufgezeigt, sollte man als Verantwortlicher in keinem Fall die Einwilligung bzw. die Erfüllung der Anforderungen „auf die leichte Schulter” nehmen. Wie die beiden Beiträge zur „Einwilligung in der DSGVO” (dieser und s. Kap. 07106) dargestellt haben, geht eine wirksame Einwilligung mit weitaus mehr rechtlichen Fallstricken einher, als man sich erst einmal vorstellen würde.
Gerade die Erfüllung bzw. konkrete Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei Einwilligungen von Kindern/Jugendlichen unter 16 Jahren in die Datenverarbeitung von Diensten der Informationsgesellschaft dürfte in der Praxis noch zu einigen (Umsetzungs-)Problemen führen. Denn die Nachweisführung, ob ein Kind wirksam im Namen seiner Eltern oder die Eltern selbst für das Kind die Einwilligung wirksam erklärt haben, dürfte mit einem nicht unerheblichen Aufwand einhergehen wie etwa einem kompletten Redesign der Anmeldeformulare, der Anmeldeprozeduren usw.
Die umfassende Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ist jedoch zwingend notwendig, da bei fehlender Einwilligung und Fehlen sonstiger Legitimationsgründe durchaus nicht zu unterschätzende Konsequenzen bzw. Sanktionen drohen können.
Angesichts dieser neuen, mit der DSGVO einhergehenden Fallstricke ist es für einen Verantwortlichen essenziell, etwaige bisher verwendete Einwilligungserklärungen/Formulare auf Konformität mit den neuen Anforderungen zu überprüfen. Die in diesem Artikel vorgestellte Checkliste soll dabei wichtige Hilfestellung leisten.
Alles in allem lässt sich damit feststellen, dass es mit der DSGVO gerade im Bereich der Einwilligung nicht wirklich einfacher geworden ist. Vielmehr gilt es zu attestieren, dass sich einiges verkompliziert hat und es zunehmend auch darauf ankommt, dass der Einwilligende bzw. sein gesetzlicher Vertreter identifizierbar wird. Das gilt insbesondere bei „Diensten der Informationsgesellschaft”. Ob dadurch dem Datenschutz ein großer Dienst erwiesen wird, darf bezweifelt werden.
Tipp
Aufgrund all der mit einer Einwilligung verbundenen Fallstricke sollte daher immer zuallererst geprüft werden, ob man die Einwilligung überhaupt benötigt. Möglicherweise lässt sich die Datenverarbeitung auf eine andere Rechtsgrundlage stützen, wodurch man den mannigfaltigen Problemen, die mit einer Einwilligung einhergehen, aus dem Wege gehen kann.
Aufgrund all der mit einer Einwilligung verbundenen Fallstricke sollte daher immer zuallererst geprüft werden, ob man die Einwilligung überhaupt benötigt. Möglicherweise lässt sich die Datenverarbeitung auf eine andere Rechtsgrundlage stützen, wodurch man den mannigfaltigen Problemen, die mit einer Einwilligung einhergehen, aus dem Wege gehen kann.