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1 Einleitung

BDSG modifiziert DSGVO
Neben dem Trubel rund um die neuen Regelungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ihre möglichen Auswirkungen auf die Praxis ist fast schon untergegangen, dass auch das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) modifiziert wurde.
BDSG lässt Federn
Doch auch wenn der Name „Bundesdatenschutzgesetz” gleichgeblieben ist, hat sich einiges an den Regelungen und der Geltungsreichweite von neuem zum alten BDSG geändert. Bildlich gesprochen hat das neue BDSG in Bezug auf seine Bedeutung und Regelungskraft im Vergleich zum alten deutlich „Federn gelassen”. Die Gründe, wieso dieser Bedeutungsverlust eingetreten ist, lassen sich nur nachvollziehen, wenn man das ursprüngliche BDSG und das neue BDSG mit Blick auf das jeweils geltende europäische Datenschutzrecht vergleicht.
Aufbau des Beitrags
Um die Bedeutung und die Neuerungen des neuen BDSG einschätzen bzw. bewerten zu können, ist der vorliegende Kurzhinweis daher wie folgt aufgebaut. Zunächst beleuchtet er kurz das bisherige BDSG und seinen Bezug zum europäischen Datenschutzrecht. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch das Zusammenspiel zwischen der bisher geltenden EU-Datenschutzrichtlinie und der DSGVO kurz dargestellt. Im Anschluss daran setzt sich der Kurzhinweis mit den sog. nationalen Öffnungsklauseln auseinander und beleuchtet in diesem Zusammenhang kurz das neue BDSG. Danach wird die Struktur des neuen BDSG dargestellt. Am Ende erfolgt eine Auflistung mit Regelungen des BDSG, die in der Praxis in einem nichtöffentlichen Unternehmen eine Rolle spielen können.

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