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02593 Kurzhinweise: DIN 66399 – Vernichten von Datenträgern

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Die DIN 66399 – Büro- und Datentechnik – Vernichten von Datenträgern umfasst drei Teile, wobei die Teile 1 und 2 die DIN 32757-1:1995-01 ersetzen:
DIN 66399-1:
Grundlagen und Begriffe [1]
DIN 66399-2:
Anforderungen an Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern [2]
DIN SPEC 66399-3:
Prozess der Datenträgervernichtung [3]
Organisationen müssen zu gegebener Zeit die datenschutzgerechte und sichere Vernichtung jener Datenträger wie z. B. Papier, Festplatten, mobile Speichermedien sicherstellen, die personenbezogene und andere schützenswerte Informationen enthalten. Daher ist die Norm für Datenschutzbeauftragte und Sicherheitsbeauftragte von besonderer Bedeutung.

1 DIN 66399-1 – Grundlagen und Begriffe

Die DIN 66399-1 definiert Begriffe wie z. B. Anfallstelle, Datenträgervernichtung, Datenverarbeitung im Auftrag, personenbezogene Daten und Sicherheitszone. Gegenüber der DIN 32757-1:1995-01 ist der Abschnitt zur Ermittlung des Schutzbedarfs neu hinzugekommen. Außerdem hat der Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA) die Sicherheitsstufen ab Stufe 3 überarbeitet und die Stufen 6 und 7 neu eingeführt.

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