1 Allgemeines
Anwendungsbereich
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes [1] ist die gesetzliche Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut sind (Wiederholungsprüfungen) oder betraut werden sollen (erste Sicherheitsüberprüfung). Es regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und den Umfang der Sicherheitsüberprüfungen sowie Speicherfristen und Anhörungs- und Auskunftsrechte der Überprüften.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes [1] ist die gesetzliche Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut sind (Wiederholungsprüfungen) oder betraut werden sollen (erste Sicherheitsüberprüfung). Es regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und den Umfang der Sicherheitsüberprüfungen sowie Speicherfristen und Anhörungs- und Auskunftsrechte der Überprüften.
Neben der Gewährleistung eines weitreichenden und wirkungsvollen Geheimschutzes dient das SÜG der Transparenz und der Rechtssicherheit. Dies ist insbesondere auch aus Sicht des Datenschutzes geboten, da es hochgradig das informationelle Selbstbestimmungsrecht der überprüften Personen tangiert.
Die Bundesländer haben jeweils eigene Sicherheitsüberprüfungsgesetze, die das SÜG ergänzen.