06115 Auswahl von Dienstleistern für Sicherheitsaufgaben
Die Auswahl qualitativ hochwertiger externer Sicherheitsdienstleister ist nicht leicht zu treffen. Der Beitrag leistet hier mit der Beschreibung eines Vorgehensmodells zur Erstellung einer Ausschreibung wertvolle Hilfe. Es wird gezeigt, welche Elemente Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen unbedingt enthalten sollten. Zugleich werden Hilfestellungen für die Beurteilung des Dienstleisters gegeben, so z. B. zur Prüfung der Voraussetzungen zur Erfüllung des übertragenen Sicherungsauftrags. Arbeitshilfen: von: |
Richtig ausschreiben – aber wie?
Mit dem von der CoESS (Europäische Vereinigung der Sicherheitsdienste) und Uni-Europa herausgegebenen „Handbuch „Auftragsvergabe für qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen” [1] sowie mit der Normenreihe DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen” [2] [3] [4] stehen zwei Standardwerke zum Ausschreibungsthema zur Verfügung. In der Praxis wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie eine Ausschreibung formal und inhaltlich zweckmäßig aufzubauen ist. Häufig werden Begriffe verwendet, die sowohl durch den Ausschreibenden als auch durch die jeweiligen Anbieter beliebig interpretiert werden. Diesem Begriffswirrwarr sollte eigentlich mit der DIN EN 15602 [5] , Sicherheitsdienstleister/Sicherungsdienstleister –Terminologie sowie mit der Normenreihe der DIN 77200 ein Ende gesetzt werden, leider bisher mit bescheidenem Erfolg. Es ist also zwingend erforderlich, dass sich beide Seiten strikt an die vorgegebene Terminologie halten. Ähnliche Schwierigkeiten gibt es bei der richtigen Bezeichnung von Qualifikationen für das Sicherheitsgewerbe. Wer sich dabei nicht sicher ist, sollte unbedingt bei der Industrie- und Handelskammer nachfragen.
Mit dem von der CoESS (Europäische Vereinigung der Sicherheitsdienste) und Uni-Europa herausgegebenen „Handbuch „Auftragsvergabe für qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen” [1] sowie mit der Normenreihe DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen” [2] [3] [4] stehen zwei Standardwerke zum Ausschreibungsthema zur Verfügung. In der Praxis wird immer wieder die Frage aufgeworfen, wie eine Ausschreibung formal und inhaltlich zweckmäßig aufzubauen ist. Häufig werden Begriffe verwendet, die sowohl durch den Ausschreibenden als auch durch die jeweiligen Anbieter beliebig interpretiert werden. Diesem Begriffswirrwarr sollte eigentlich mit der DIN EN 15602 [5] , Sicherheitsdienstleister/Sicherungsdienstleister –Terminologie sowie mit der Normenreihe der DIN 77200 ein Ende gesetzt werden, leider bisher mit bescheidenem Erfolg. Es ist also zwingend erforderlich, dass sich beide Seiten strikt an die vorgegebene Terminologie halten. Ähnliche Schwierigkeiten gibt es bei der richtigen Bezeichnung von Qualifikationen für das Sicherheitsgewerbe. Wer sich dabei nicht sicher ist, sollte unbedingt bei der Industrie- und Handelskammer nachfragen.
Erfahrungen zeigen immer wieder, dass Auftraggeber bei der Gestaltung der Anforderungen an die Qualität der Bewerber und Bieter bei der Vergabe von Sicherungsdienstleistungen mitunter erhebliche Schwierigkeiten haben, und zwar immer dann, wenn es im Unternehmen
• | keine Sicherheitsfachleute gibt bzw. mehr gibt oder aber |
• | der Einkauf durch deren Argumente nicht überzeugt werden kann. |
Einkauf nimmt oft billigstes Angebot
In der Regel verfügt der Einkauf naturgemäß nicht über spezifische Fachkenntnisse zur Beurteilung der Prozesskriterien, die für eine hohe Qualität der Sicherungsdienstleistungen entscheidend sind. Da ihm oft kein anderes Beurteilungskriterium als der Preis und oft auch keine anderen Konsultationspartner zur Verfügung stehen, besteht die Gefahr, dass die Vergabe nicht auf der Basis des wirtschaftlichsten, sondern des billigsten Angebots erfolgt. Die Plausibilität des Zustandekommens der Preise wird häufig nicht geprüft. Als Ergebnis stellt sich dann leider oft Enttäuschung über die im täglichen Geschäft erlebte Qualität der erbrachten Dienstleistungen mit all ihren gefährlichen Konsequenzen für die Sicherheit von Behörden, Einrichtungen oder Unternehmen ein. Im bereits angeführten Handbuch [1] zur Vergabe von Aufträgen wird im Abschnitt 2 erläutert, warum die Qualität externer Sicherheitsdienstleistungen für den Auftraggeber von Belang ist. Es bietet einen Überblick sowohl der Vorteile für die Wahl eines Dienstleisters von hoher Qualität als auch der Risiken bei der Auswahl eines Dienstleisters von geringer Qualität, wobei letzteres oftmals ein Synonym für die Wahl des Bieters mit dem niedrigsten Preis ist.
In der Regel verfügt der Einkauf naturgemäß nicht über spezifische Fachkenntnisse zur Beurteilung der Prozesskriterien, die für eine hohe Qualität der Sicherungsdienstleistungen entscheidend sind. Da ihm oft kein anderes Beurteilungskriterium als der Preis und oft auch keine anderen Konsultationspartner zur Verfügung stehen, besteht die Gefahr, dass die Vergabe nicht auf der Basis des wirtschaftlichsten, sondern des billigsten Angebots erfolgt. Die Plausibilität des Zustandekommens der Preise wird häufig nicht geprüft. Als Ergebnis stellt sich dann leider oft Enttäuschung über die im täglichen Geschäft erlebte Qualität der erbrachten Dienstleistungen mit all ihren gefährlichen Konsequenzen für die Sicherheit von Behörden, Einrichtungen oder Unternehmen ein. Im bereits angeführten Handbuch [1] zur Vergabe von Aufträgen wird im Abschnitt 2 erläutert, warum die Qualität externer Sicherheitsdienstleistungen für den Auftraggeber von Belang ist. Es bietet einen Überblick sowohl der Vorteile für die Wahl eines Dienstleisters von hoher Qualität als auch der Risiken bei der Auswahl eines Dienstleisters von geringer Qualität, wobei letzteres oftmals ein Synonym für die Wahl des Bieters mit dem niedrigsten Preis ist.