06270 Videoüberwachung – Grundlagen und Technik
Videoüberwachung kann allein oder in Ergänzung zu anderen Sicherheitstechniken ein sinnvolles Mittel zum Schutz von Eigentum und anderen Rechtsgütern, zur Dokumentation von Rechtsverletzungen und zur Kontrolle z. B. von Eingangsbereichen sein, wird aber häufig falsch eingesetzt. Dieser Beitrag bietet eine Übersicht über Ziele, Einsatzformen und Anwendungsbereiche von Videoüberwachungstechnik, grundlegende Funktionsweisen, Auswahlkriterien und Zusammenhänge der Systemkomponenten und bildet damit die Grundlage für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Videoüberwachungsanlagen, die Gegenstand von Kap. 06271 sind. von: |
1 Ausgangspunkt
Videoüberwachung in Geschäften, Einkaufspassagen, Tankstellen, Banken, öffentlichen Verkehrsmitteln und sonstigen Betriebsstätten, aber auch an privaten Hauseingangsbereichen und Grundstücksgrenzen ist stark verbreitet. Sie bietet – allein oder in Ergänzung mit anderen Sicherheitstechniken – eine gute Möglichkeit, unübersichtliche, gefährdete und sensible Bereiche zu überwachen.
Problem
Bei der Planung, der Einrichtung und dem Einsatz einer Videoüberwachung werden häufig Fehler gemacht. Dazu zählen insbesondere:
Bei der Planung, der Einrichtung und dem Einsatz einer Videoüberwachung werden häufig Fehler gemacht. Dazu zählen insbesondere:
Häufige Fehler | |||||||
• | Keine oder nicht hinreichend präzise Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der Ziele und Einsatzzwecke als Basis für die Planung und Errichtung der Videoüberwachung | ||||||
• | Fehlende Einbindung in das (Gesamt-)Sicherheitskonzept | ||||||
• | Fehlendes oder lückenhaftes Überwachungskonzept für die Videotechnik | ||||||
• | Fehlerhafte Aufstellung der Kameras hinsichtlich
| ||||||
• | Zu viele Monitore, die vom Bedienpersonal nicht beobachtet werden können | ||||||
• | Keine regelmäßige Wartung und Kontrolle der Videoüberwachungsanlage | ||||||
• | Punktuelle Anpassungen an der Videoüberwachungsanlage oder dem Überwachungskonzept für die Videotechnik, ohne die Auswirkungen auf das (Gesamt-)Sicherheitskonzept zu berücksichtigen | ||||||
• | Nichtbeachtung der rechtlichen Vorgaben |
Diese wesentlichen Fehler haben zur Folge, dass die Ziele der Überwachung – das sind regelmäßig die Verhinderung und Verfolgung von Rechtsverletzungen – gefährdet oder nicht erreicht werden können.