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06270 Videoüberwachung – Grundlagen und Technik

Videoüberwachung kann allein oder in Ergänzung zu anderen Sicherheitstechniken ein sinnvolles Mittel zum Schutz von Eigentum und anderen Rechtsgütern, zur Dokumentation von Rechtsverletzungen und zur Kontrolle z. B. von Eingangsbereichen sein, wird aber häufig falsch eingesetzt. Dieser Beitrag bietet eine Übersicht über Ziele, Einsatzformen und Anwendungsbereiche von Videoüberwachungstechnik, grundlegende Funktionsweisen, Auswahlkriterien und Zusammenhänge der Systemkomponenten und bildet damit die Grundlage für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Videoüberwachungsanlagen, die Gegenstand von Kap. 06271 sind.
von:

1 Ausgangspunkt

Videoüberwachung in Geschäften, Einkaufspassagen, Tankstellen, Banken, öffentlichen Verkehrsmitteln und sonstigen Betriebsstätten, aber auch an privaten Hauseingangsbereichen und Grundstücksgrenzen ist stark verbreitet. Sie bietet – allein oder in Ergänzung mit anderen Sicherheitstechniken – eine gute Möglichkeit, unübersichtliche, gefährdete und sensible Bereiche zu überwachen.
Problem
Bei der Planung, der Einrichtung und dem Einsatz einer Videoüberwachung werden häufig Fehler gemacht. Dazu zählen insbesondere:
Häufige Fehler
Keine oder nicht hinreichend präzise Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der Ziele und Einsatzzwecke als Basis für die Planung und Errichtung der Videoüberwachung
Fehlende Einbindung in das (Gesamt-)Sicherheitskonzept
Fehlendes oder lückenhaftes Überwachungskonzept für die Videotechnik
Fehlerhafte Aufstellung der Kameras hinsichtlich
der Ausrichtung auf den zu überwachenden Bereich,
der Detailerkennbarkeit des zu überwachenden Bereichs bzw. Objekts, insbesondere von Personen,
der Berücksichtigung wechselnder Lichtverhältnisse, des Schutzes vor Manipulation, Beschädigung/Zerstörung und Wegnahme
Zu viele Monitore, die vom Bedienpersonal nicht beobachtet werden können
Keine regelmäßige Wartung und Kontrolle der Videoüberwachungsanlage
Punktuelle Anpassungen an der Videoüberwachungsanlage oder dem Überwachungskonzept für die Videotechnik, ohne die Auswirkungen auf das (Gesamt-)Sicherheitskonzept zu berücksichtigen
Nichtbeachtung der rechtlichen Vorgaben
Diese wesentlichen Fehler haben zur Folge, dass die Ziele der Überwachung – das sind regelmäßig die Verhinderung und Verfolgung von Rechtsverletzungen – gefährdet oder nicht erreicht werden können.

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